Energetischer Ausgleich, Honorar
Privat Versicherte:
Ich rechne nach der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ ab.
Nichtdestotrotz kann es je nach Vdersicherungsbedingungen der jeweiligen privaten Krankenkasse sein, dass manche Leistungen insbesondere ganzheitliche Verfahren nicht übernommen werden. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse.
Gesetzlich Versicherte/Selbstzahler:
Ich habe meine Kassenzulassung für gesetzlich Versicherte abgegeben und kann deshalb nicht über die gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Gerne können Sie jedoch meine Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Im Vorfeld erhalten Sie von uns eine Liste der Abrechnungskosten.